Rechtsprechung
   BGH, 24.02.2021 - 6 StR 18/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,5094
BGH, 24.02.2021 - 6 StR 18/21 (https://dejure.org/2021,5094)
BGH, Entscheidung vom 24.02.2021 - 6 StR 18/21 (https://dejure.org/2021,5094)
BGH, Entscheidung vom 24. Februar 2021 - 6 StR 18/21 (https://dejure.org/2021,5094)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,5094) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW

    § 349 Abs. 4 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 64 StGB, § 246a Abs. 1 StPO, § 358 Abs. 2 Satz 3 StPO

  • Wolters Kluwer

    Teilaufhebung einer Entscheidung durch Revision hinsichtlich der Unterbringung in einer Erziehungsanstalt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Teilaufhebung einer Entscheidung durch Revision hinsichtlich der Unterbringung in einer Erziehungsanstalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - und der Hang

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 12.01.2017 - 1 StR 604/16

    Rücktritt vom Versuch (Rücktrittshorizont bei Tötungsdelikten: beendeter und

    Auszug aus BGH, 24.02.2021 - 6 StR 18/21
    Ein übermäßiger Genuss von Rauschmitteln ist jedenfalls dann gegeben, wenn der Betreffende auf Grund seiner Neigung sozial gefährdet oder gefährlich erscheint (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Januar 2017 - 1 StR 604/16, StV 2017, 672, 673; vom 20. Februar 2018 - 3 StR 645/17; vom 7. April 2020 - 6 StR 28/20).
  • BGH, 20.02.2018 - 3 StR 645/17

    Voraussetzungen eines Hanges zum übermäßigen Konsum von Rauschmitteln (Konsum

    Auszug aus BGH, 24.02.2021 - 6 StR 18/21
    Ein übermäßiger Genuss von Rauschmitteln ist jedenfalls dann gegeben, wenn der Betreffende auf Grund seiner Neigung sozial gefährdet oder gefährlich erscheint (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Januar 2017 - 1 StR 604/16, StV 2017, 672, 673; vom 20. Februar 2018 - 3 StR 645/17; vom 7. April 2020 - 6 StR 28/20).
  • BGH, 07.04.2020 - 6 StR 28/20

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Annahme eines Hangs; übermäßiger

    Auszug aus BGH, 24.02.2021 - 6 StR 18/21
    Ein übermäßiger Genuss von Rauschmitteln ist jedenfalls dann gegeben, wenn der Betreffende auf Grund seiner Neigung sozial gefährdet oder gefährlich erscheint (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Januar 2017 - 1 StR 604/16, StV 2017, 672, 673; vom 20. Februar 2018 - 3 StR 645/17; vom 7. April 2020 - 6 StR 28/20).
  • BGH, 27.09.2018 - 4 StR 276/18

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Voraussetzungen; symptomatischer

    Auszug aus BGH, 24.02.2021 - 6 StR 18/21
    Letzteres ist bei der Begehung von zur Befriedigung des eigenen Drogenkonsums dienenden Beschaffungstaten der Fall (vgl. BGH, Beschluss vom 27. September 2018 - 4 StR 276/18, StV 2019, 261, 262).
  • BGH, 24.06.2009 - 2 StR 170/09

    Strafzumessung bei Freiheitsstrafen unter sechs Monaten (Beruhen); Unterbringung

    Auszug aus BGH, 24.02.2021 - 6 StR 18/21
    Denn das Tatgericht hat bei einer fehlenden Therapiewilligkeit zu prüfen, ob die konkrete Aussicht besteht, dass die Therapiebereitschaft für eine erfolgversprechende Therapie noch geweckt werden kann (st. Rpsr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Juni 2009 - 2 StR 170/09; vom 3. Juli 2012 - 5 StR 313/12, NStZ-RR 2012, 307; vom 17.Oktober 2017 - 3 StR 177/17, NStZ-RR 2018, 13).
  • BGH, 17.10.2017 - 3 StR 177/17

    Rechtsfehlerhaftes Absehen von der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 24.02.2021 - 6 StR 18/21
    Denn das Tatgericht hat bei einer fehlenden Therapiewilligkeit zu prüfen, ob die konkrete Aussicht besteht, dass die Therapiebereitschaft für eine erfolgversprechende Therapie noch geweckt werden kann (st. Rpsr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Juni 2009 - 2 StR 170/09; vom 3. Juli 2012 - 5 StR 313/12, NStZ-RR 2012, 307; vom 17.Oktober 2017 - 3 StR 177/17, NStZ-RR 2018, 13).
  • BGH, 03.07.2012 - 5 StR 313/12

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt trotz

    Auszug aus BGH, 24.02.2021 - 6 StR 18/21
    Denn das Tatgericht hat bei einer fehlenden Therapiewilligkeit zu prüfen, ob die konkrete Aussicht besteht, dass die Therapiebereitschaft für eine erfolgversprechende Therapie noch geweckt werden kann (st. Rpsr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Juni 2009 - 2 StR 170/09; vom 3. Juli 2012 - 5 StR 313/12, NStZ-RR 2012, 307; vom 17.Oktober 2017 - 3 StR 177/17, NStZ-RR 2018, 13).
  • BGH, 01.06.2021 - 6 StR 212/21

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang: indizielle Bedeutung von der

    Für die Annahme eines Hangs im Sinne des § 64 StGB ist nach ständiger Rechtsprechung eine eingewurzelte, auf psychische Disposition zurückgehende oder durch Übung erworbene Neigung ausreichend, immer wieder Rauschmittel zu konsumieren, wobei diese Neigung noch nicht den Grad einer physischen Abhängigkeit erreicht haben muss (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Februar 2021 - 6 StR 18/21 Rn. 4; vom 7. April 2020 - 6 StR 28/20 Rn. 12, und vom 12. Januar 2017 - 1 StR 604/16, StV 2017, 672, 673).

    Darüber hinaus hat das Tatgericht stets zu prüfen, ob die konkrete Aussicht besteht, dass eine zunächst fehlende Therapiebereitschaft für eine erfolgversprechende Therapie noch geweckt werden kann (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Februar 2021, aaO Rn. 7; vom 3. Juli 2012 - 5 StR 313/12, NStZ-RR 2012, 307, und vom 17.Oktober 2017 - 3 StR 177/17, NStZ-RR 2018, 13 jeweils mwN).

  • BGH, 23.03.2022 - 6 StR 61/22

    Grundsätze der Strafzumessung (bestimmender Strafzumessungsgesichtspunkt:

    Denn eine physische Abhängigkeit ist hierfür nicht erforderlich (vgl. BGH, Urteil vom 26. Mai 2021 - 5 StR 364/20; Beschluss vom 24. Februar 2021 - 6 StR 18/21).
  • LG Nürnberg-Fürth, 07.02.2022 - 19 Ks 113 Js 2195/21

    Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung: Verneinung eines bedingten

    Für einen Hang gemäß § 64 StGB - dieser muss sicher feststehen, ohne dass für den Zweifelssatz Raum wäre (BGH, Beschluss vom 19.02.2020 - 3 StR 415/19) - ausreichend ist eine eingewurzelte, auf psychische Disposition zurückgehende oder durch Übung erworbene Neigung, immer wieder Rauschmittel zu konsumieren, wobei diese Neigung noch nicht den Grad einer physischen oder psychischen Abhängigkeit erreicht haben muss (BGH, Beschlüsse vom 24.02.2021 - 6 StR 18/21; 09.02.2021 - 6 StR 17/21; 05.05.2020 - 6 StR 78/20; 07.04.2020 - 6 StR 28/20; 24.03.2020 - 6 StR 44/20), zwingend ausgeprägte Entzugssymptome (BGH, Beschluss vom 05.06.2018 - 2 StR 200/18) oder gar eine Aufhebung oder Einschränkung der Schuldfähigkeit bei Tatbegehung vorliegen müssten (BGH, Urteil vom 25.11.2020 - 5 StR 493/19).
  • BGH, 02.06.2021 - 6 StR 224/21

    Strafaussetzung (Kriminalprognose; fehlende Unrechtseinsicht: zulässiges

    Damit hätte sie sich aber nicht begnügen dürfen (vgl. Senat, Beschluss vom 24. Februar 2021 - 6 StR 18/21, juris Rn. 5).
  • BGH, 23.02.2022 - 6 StR 15/22

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang: Beeinträchtigung der Gesundheit

    Für die Annahme eines Hangs im Sinne des § 64 StGB ist nach ständiger Rechtsprechung eine eingewurzelte, auf psychische Disposition zurückgehende oder durch Übung erworbene Neigung ausreichend, immer wieder Rauschmittel zu konsumieren, wobei diese Neigung noch nicht den Grad einer physischen Abhängigkeit erreicht haben muss (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Februar 2021 - 6 StR 18/21 Rn. 4; vom 7. April 2020 - 6 StR 28/20 Rn. 12 und vom 12. Januar 2017 - 1 StR 604/16, StV 2017, 672, 673).
  • BGH, 26.05.2021 - 5 StR 364/20

    Sicherungsverwahrung (Hang; zeitnah aufeinanderfolgende Taten;

    b) Für die Annahme eines Hangs genügt nach ständiger Rechtsprechung eine eingewurzelte, auf psychische Disposition zurückgehende oder durch Übung erworbene Neigung, immer wieder Rauschmittel zu konsumieren, wobei diese Neigung noch nicht den Grad einer physischen Abhängigkeit erreicht haben muss (BGH, Beschluss vom 24. Februar 2021 - 6 StR 18/21).
  • BGH, 13.12.2022 - 6 StR 468/22

    Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Hang

    "Für einen Hang ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine eingewurzelte, auf psychische Disposition zurückgehende oder durch Übung erworbene intensive Neigung ausreichend, immer wieder Rauschmittel im Übermaß zu sich zu nehmen, wobei diese Neigung noch nicht den Grad einer physischen Abhängigkeit erreicht haben muss (vgl. Senat, Beschluss vom 24. Februar 2021 - 6 StR 18/21 [...]).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht